AGB
§ 1 Allgemein
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebote, Zusicherungen und Nebenabreden
Die Angebote von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst nach Bestellung des Kunden und dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen von fünf Tagen schriftlich widersprochen wird. Die von Audio Express trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Angestellte von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.
§ 3 Verzögerungen
Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Ausperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von Audio Express eintreten, hat Audio Express auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.
Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.
Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen.
Der Kunde haftet dafür, dass die Zeitpläne eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG erfragt werden kann.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Back-Stage-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG ausgeht oder eine Gefahr durch die Anlagen von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.
Sollte der Aufbau für AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, hat Audio Express das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustandes der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitskräfte von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG vor, während und nach der Veranstaltung ausrechend am Veranstaltungsort mit Catering versorgt werden. Ansonsten wird eine Pauschale Pro Person und Tag fällig.
§ 5 Kündigung
Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes beträgt die Entschädigung pauschal 35%. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50% und bei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65%. Bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung berechnet.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG im Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. keine höheren Aufwendungen entstanden sind, oder es durch anderen Einsatz der Arbeitskräfte und Anlagen von Audio Express unterlassen haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.
§ 6 Haftung
Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen der Anlagen von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG, für Beschädigungen der Anlage von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die Bühne hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung der Anlagen von Audio Express und Fahrzeuge und Verletzungen des Personals von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung vorgenommen. AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung handelt.
Schecks werden vom AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift der Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.
Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a pro angefangen Monat, in Ansatz zu bringen.
§ 8 Unterrichtungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.
Der Mieter unterrichtet AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, bei Konkurs oder Vergleichsanträgen über das Vermögen von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG schriftlich Auskunft über den Ausstellungsort der Mietsache zu erteilen.
§ 9 Weitervermietung
Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG gestattet. Der Mieter darf die Geräte oder einen Teil derselben ohne vorherige Zustimmung von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG an einen anderen als den vertragsmäßigen Ort verbringen.
Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG den aus der Weitervermietung des Mietobjektes erlangten Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch von AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG auf Schadenersatz hiervon bleibt unberührt.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AE Audio Express Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen.
AE Audio Express Veranstaltungstechnik
GmbH & Co.KG
Lampengasse 4/1
89610 Oberdischingen